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Was kann ich tun?Wenn bei Ihnen eine Arrhythmie diagnostiziert wurdeNachdem der Arzt mittels EKG eine Arrhythmie diagnostiziert hat, kann er weitere nicht-invasive Tests durchführen, wie z.B. ein Belastungs-EKG oder ein Echokardiogramm (Ultraschalluntersuchung), um die Diagnose zu verfeinern. Wenn eine Ablation empfohlen wird, kann der Arzt bei einer elektrophysiologischen Untersuchung (EPU) eine genaue Aufzeichnung der elektrischen Impulse im Herzen durchführen. Bei der EPU wird festgestellt, welche Stelle im Herzen abladiert werden soll. Wenn Sie noch nicht untersucht worden sindWenn Sie wiederkehrende Symptome haben, die mit abnormalem Herzrhythmus zusammenhängen, sollten Sie Ihren Arzt darauf hinweisen. Ihr Arzt wird Sie evtl. zu einem Kardiologen überweisen, der mit verschiedenen Untersuchungen feststellen kann, ob Sie an einer Arrhythmie leiden. Wenn bei Ihnen eine Kryoablation durchgeführt werden sollIhr behandelnder Arzt wird Sie vor der Untersuchung über die Prozedur informieren. Nach einer Ablation sind üblicherweise ca. 4 Stunden Bettruhe einzuhalten. Die Dauer der Bettruhe richtet sich allerdings nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Krankenhauses und der Art Ihrer behandelten Herzrhythmusstörung. Wenn bei Ihnen eine cryochirurgische Prozedur durchgeführt weden sollNach Kryoablation als Teil einer herzchirurgischen Prozedur ist die Dauer des Krankenhausaufenthalts von der Primärprozedur (z.B. Herzklappen-Operation, Bypassoperation) abhängig. Sie werden von Ihrem Herzchirurgen über die Operation informiert. |
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